Sindy Stiehler
Rechtliche Betreuerin in Dresden
Ich bin Sindy Stiehler...
….selbstständige rechtliche Betreuerin in Dresden. Seit Dezember 2019 begleite und unterstütze ich Menschen im Rahmen der rechtlichen Betreuung. Mein Weg in die rechtliche Betreuung begann im Gesundheits- und Sozialwesen: Zunächst arbeitete ich als Ergotherapeutin, später als Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen sowie als Berufspädagogin. Ergänzt wird dieses Praxiswissen durch meinen akademischen Abschluss als Bachelor of Arts in Rechtlicher Betreuung an der Hochschule Wismar. Diese Kombination aus fachlicher Expertise und langjähriger Praxiserfahrung prägt meine Arbeitsweise bis heute.
In meiner Tätigkeit lege ich besonderen Wert auf fachliche Kompetenz, Selbstbestimmung, Transparenz und eine respektvolle Zusammenarbeit auf Augenhöhe. Ich arbeite lösungsorientiert und mit einem klaren Fokus auf Netzwerkarbeit, denn eine gute Kooperation aller Beteiligten ist entscheidend dafür, dass die von mir betreuten Menschen ihr Leben möglichst stabil, gut unterstützt und zugleich selbstbestimmt gestalten können.
Es gibt Situationen im Leben, ob von Geburt an, durch Krankheit, Unfall oder im Alter, in denen man seine Angelegenheiten nicht mehr vollständig oder nur noch teilweise selbst regeln kann und zeitweise oder dauerhaft Unterstützung benötigt. Genau hier setzt meine Arbeit als rechtliche Betreuerin an.
Was ist rechtliche Betreuung?
Rechtliche Betreuung ist eine vom Gericht angeordnete Unterstützung für volljährige Menschen, die ihre Angelegenheiten aufgrund von Krankheit oder Behinderung ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können. Ein rechtlicher Betreuer vertritt sie in festgelegten Aufgabenbereichen und hilft, Rechte wahrzunehmen, immer mit dem Ziel, Selbstbestimmung und Teilhabe zu erhalten.
Wann braucht man eine rechtliche Betreuung?
Eine rechtliche Betreuung kommt in Betracht, wenn jemand seine rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten wegen einer psychischen Erkrankung, geistigen oder seelischen Beeinträchtigung oder infolge von Alter, Unfall oder schwerer Krankheit nicht mehr ausreichend selbst regeln kann. In solchen Fällen bestellt das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer, um Schutz, Unterstützung und Handlungsfähigkeit zu sichern.
Aufgaben eines rechtlichen Betreuers
Ein rechtlicher Betreuer wird vom Gericht für klar abgegrenzte Aufgabenkreise bestellt. Innerhalb dieser Bereiche unterstützt und vertritt er die betreute Person zum Beispiel bei finanziellen Fragen, im Umgang mit Behörden, bei der Organisation von Pflege- und Unterstützungsdiensten, bei Wohnungs- oder Heimangelegenheiten sowie bei medizinischen Entscheidungen. Dabei gilt: Was jemand noch selbst entscheiden oder erledigen kann, bleibt in seiner Verantwortung. Die Aufgabe des rechtlichen Betreuers ist es, zu ergänzen, zu schützen und Teilhabe zu ermöglichen, nicht, den Alltag zu ersetzen.
Fragen & Antworten
In diesem Abschnitt finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Thema rechtliche Betreuung. Sie erfahren, was eine rechtliche Betreuung ist, wann sie eingerichtet wird, in welchem Umfang betreute Personen weiterhin selbst Entscheidungen treffen können und unter welchen Voraussetzungen auch Angehörige eine rechtliche Betreuung übernehmen dürfen. Die Informationen basieren auf den offiziellen Ausführungen zum neuen Betreuungsrecht des Bundesministeriums der Justiz (BMJ), gültig seit dem 1. Januar 2023
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Eine rechtliche Betreuung wird vom Betreuungsgericht eingerichtet. Ausgangspunkt ist meist eine Anregung, zum Beispiel durch Angehörige, eine Behörde oder die betroffene Person selbst. Die Betreuungsbehörde prüft die Lebenssituation, erstellt einen Sozialbericht zum möglichen Betreuungsbedarf und kann einen geeigneten rechtlichen Betreuer vorschlagen.
Das Betreuungsgericht hört die betroffene Person persönlich an und beauftragt in der Regel ein fachärztliches Gutachten, um zu klären, ob aufgrund einer Krankheit oder Behinderung die eigenen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr rechtlich besorgt werden können (§ 1814 BGB). Gegebenenfalls wird ein Verfahrenspfleger bestellt, der die Rechte der betroffenen Person im Verfahren wahrt.
Nur wenn eine Betreuung erforderlich ist und nicht dem freien Willen der Person widerspricht, erlässt das Gericht einen Beschluss. Darin werden die Dauer, die konkreten Aufgabenbereiche und der rechtliche Betreuer festgelegt. In akuten Notlagen kann das Gericht vorläufig durch eine einstweilige Anordnung entscheiden.
Link: Antrag des Betroffenen auf Betreuerbestellung
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Grundsätzlich darf eine rechtliche Betreuung nicht gegen den freien Willen der betroffenen Person eingerichtet werden. Nur wenn, etwa krankheitsbedingt, kein freier Wille mehr gebildet werden kann, kommt eine Ausnahme in Betracht. Jede Betreuung wird regelmäßig vom Gericht überprüft. Dabei wird kontrolliert, ob die Voraussetzungen weiterhin vorliegen oder ob Aufgabenkreise eingeschränkt, erweitert oder die Betreuung ganz aufgehoben werden kann.
Betroffene haben das Recht, in den gesamten Prozess einbezogen zu werden. Sie können selbst anregen, eine Betreuung aufzuheben oder zu verändern oder einen Betreuerwechsel zu prüfen. Rechtliche Betreuer sind verpflichtet, dem Gericht wesentliche Veränderungen mitzuteilen, die zu einer Anpassung der Betreuung führen können.
Während des gesamten Verfahrens bleibt die betroffene Person verfahrensfähig. Sie kann eigene Anträge stellen, Rechtsmittel einlegen und hat Anspruch auf umfassende Aufklärung und eine persönliche Anhörung. Das Gericht muss über Ablauf, mögliche Rechtsfolgen und getroffene Entscheidungen informieren und seine Beschlüsse schriftlich bekannt geben.
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Wer sich im Raum Dresden über Unterstützungsmöglichkeiten informieren möchte, kann sich an die Betreuungsbehörde der Landeshauptstadt Dresden wenden. Die Betreuungsbehörde berät Betroffene, Angehörige und Einrichtungen zu allen Fragen rund um die Einrichtung, Durchführung und Beendigung einer rechtlichen Betreuung sowie zu Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen. Darüber hinaus unterstützt sie bei der Anregung einer Betreuung.
Kontakt:
Betreuungsbehörde Dresden
Glashütter Straße 51
01309 Dresden
Telefonische Anmeldung: 0351 / 488 9471
E-Mail: betreuungsbehoerde@dresden.de
Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen, um Wartezeiten zu vermeiden und eine individuelle Beratung zu gewährleisten.
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Ja. Grundsätzlich haben volljährige Personen das Recht, selbst zu bestimmen, wer ihre rechtliche Betreuerin oder ihr rechtlicher Betreuer werden soll. Der Wunsch der betroffenen Person steht dabei im Zentrum des Betreuungsverfahrens (§ 1816 Abs. 2 BGB).
Das Betreuungsgericht ist verpflichtet, diesem Wunsch zu entsprechen, sofern keine rechtlichen oder tatsächlichen Gründe entgegenstehen, etwa mangelnde Eignung, fehlende Neutralität oder ein Interessenkonflikt. Der Wunsch kann mündlich gegenüber dem Gericht geäußert oder schriftlich festgehalten werden, zum Beispiel in einer Betreuungsverfügung.
In einer Betreuungsverfügung können Sie im Voraus festlegen, wer im Betreuungsfall bestellt werden soll oder ausdrücklich nicht bestellt werden darf. Diese Verfügung ist rechtlich bindend, solange sie dem Wohl der betroffenen Person nicht zuwiderläuft.
Wenn keine geeignete Person aus dem persönlichen Umfeld benannt wird oder diese die Aufgabe nicht übernehmen kann, bestellt das Gericht eine Berufsbetreuerin oder einen Berufsbetreuer. Ziel ist stets, eine Betreuungsperson zu finden, die das Vertrauen der betreuten Person genießt und deren Wünsche, Werte und Lebensvorstellungen achtet.
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Mein Handeln als rechtliche Betreuerin richtet sich strikt nach dem vom Betreuungsgericht festgelegten Aufgabenkreis. Je nach Situation kann dies zum Beispiel die Vermögenssorge, Wohnungsangelegenheiten oder die Vertretung gegenüber Ämtern und Behörden umfassen. Dabei gilt: Was Sie selbst entscheiden und erledigen können, bleibt in Ihrer Verantwortung.
Grundlage meiner Arbeit ist das Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe. Ich begleite Entscheidungsprozesse, erkläre rechtliche Zusammenhänge, zeige Handlungsoptionen auf und unterstütze Sie dabei, eigene, gut informierte Entscheidungen zu treffen. Mein Ziel ist es, Ihre Eigenständigkeit zu erhalten und zu stärken.
Methodisch arbeite ich ressourcenorientiert und personenzentriert, angelehnt an Empowerment und Case Management. Das bedeutet: Wir schauen gemeinsam auf Ihre Stärken, auf vorhandene Unterstützungssysteme und auf die Hilfen, die zu Ihrer Lebenssituation passen. Gleichzeitig koordiniere ich bei Bedarf notwendige Leistungen, achte auf Fristen, behalte Verfahren im Blick und sorge für eine transparente Abstimmung mit den beteiligten Stellen.
Die Zusammenarbeit verstehe ich als Partnerschaft auf Augenhöhe. Wir besprechen wichtige Schritte, entscheiden, soweit möglich, gemeinsam und halten Absprachen nachvollziehbar fest.
Wenn eine eigenständige Willensbildung krankheitsbedingt nicht mehr möglich ist, orientiere ich mich am mutmaßlichen Willen der betreuten Person. In enger Abstimmung mit Angehörigen und nahestehenden Personen vertrete ich dann die Interessen der Betroffenen verantwortungsvoll gegenüber Behörden, Einrichtungen und Dritten.
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Angehörige spielen im Rahmen einer rechtlichen Betreuung eine wichtige unterstützende Rolle. Sie verfügen häufig über persönliche Kenntnisse, biografische Hintergründe und ein gutes Verständnis für die Wünsche der betreuten Person. Ihre Einbindung erfolgt stets unter Wahrung der Schweigepflicht und im Einklang mit dem Willen der betreuten Person.
Sofern die betroffene Person zustimmt oder dies zum Schutz ihres Wohls erforderlich ist, werden Angehörige in den Betreuungsprozess einbezogen. Dies kann insbesondere bei der Ermittlung des mutmaßlichen Willens (zum Beispiel bei Demenz, Koma oder psychotischen Erkrankungen) oder bei wichtigen Entscheidungen zu Wohn- und Vermögensangelegenheiten von Bedeutung sein.
Die Zusammenarbeit erfolgt transparent, respektvoll und im Interesse der betreuten Person. Angehörige können wertvolle Hinweise für die Hilfeplanung geben und zur Kontinuität der Lebensgestaltung beitragen.
Gleichzeitig gilt: Rechtliche Betreuung ist keine „Familienvertretung“. Entscheidungen trifft, soweit möglich, die betreute Person selbst oder der rechtliche Betreuer innerhalb des gerichtlich festgelegten Aufgabenkreises. Ziel ist es, die Selbstbestimmung der betreuten Person zu stärken und familiäre Ressourcen sinnvoll einzubeziehen, ohne neue Abhängigkeiten zu schaffen.
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Die rechtliche Betreuung ist ein juristisches Unterstützungsinstrument. Sie dient der rechtlichen Wahrnehmung von Angelegenheiten, die eine volljährige Person aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht (mehr) selbst regeln kann (§ 1814 BGB). Sie ersetzt keine soziale, pflegerische oder erzieherische Hilfe. Ein rechtlicher Betreuer darf nur innerhalb der vom Gericht bestimmten Aufgabenkreise tätig werden (§ 1815 BGB). Außerhalb dieses Rahmens oder gegen den freien Willen der betreuten Person darf keine Vertretung erfolgen (§ 1814 Abs. 2 BGB).
Keine Aufgaben des rechtlichen Betreuers sind insbesondere:
Praktische Hilfen und Versorgung: Betreute Menschen sind häufig auf materielle, soziale und gesundheitsbezogene Leistungen angewiesen. Rechtliche Betreuer organisieren eine individuelle Versorgung, von der Auswahl und Beauftragung geeigneter Dienste bis zur Überwachung oder Kündigung von Leistungserbringern. Sie erbringen jedoch keine praktischen Alltagshilfen wie Einkaufen, Medikamentengabe, Fahr- oder Botendienste sowie Pflege- oder Haushaltsleistungen. Die Versorgung wird nicht selbst geleistet, sondern organisiert und sichergestellt.
Erziehungs- oder „Besserungsaufgaben“: Es gehört nicht zu den Aufgaben eines rechtlichen Betreuers, Lebensführung, Einstellungen oder Gewohnheiten der betreuten Person zu verändern.
Eigene finanzielle Leistungen: Rechtliche Betreuer verleihen kein eigenes Geld, vergeben keine Darlehen und finanzieren die betreute Person nicht aus privaten Mitteln.
Tätigkeiten für Angehörige oder Dritte: Aufgaben, die nicht vom gerichtlichen Auftrag umfasst sind, fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich der rechtlichen Betreuung.
Eigenständige Erledigung von Angelegenheiten: Die rechtliche Betreuung ersetzt nicht die eigenständige Erledigung persönlicher Aufgaben. Soweit es möglich ist, bleiben das Ausfüllen von Anträgen, die Kommunikation mit Banken, Vermietern oder Behörden sowie einfache Schriftwechsel in der Verantwortung der betreuten Person. Der rechtliche Betreuer unterstützt, etwa durch Erläuterungen, gemeinsame Vorbereitung von Schreiben und Anträgen oder Prüfung wichtiger Unterlagen, und wird vor allem dann tätig, wenn Angelegenheiten allein nicht mehr bewältigt werden können oder eine rechtliche Vertretung erforderlich ist.
Die rechtliche Betreuung greift nur ein, wenn ein Handeln rechtlich erforderlich ist. Ziel ist stets, die Selbstbestimmung, Entscheidungsfreiheit und Würde der betreuten Person zu wahren und notwendige Hilfen zu koordinieren, nicht, sie selbst zu leisten.
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Mein Betreuungsbüro befindet sich in der Großenhainer Straße 144 in 01129 Dresden (Stadtteil Pieschen).
Für Ihre Anliegen stehe ich Ihnen zu den folgenden Büro- und Telefonzeiten zur Verfügung (oder nach individueller Vereinbarung):
Montag: 09:30 – 13:00 Uhr
Dienstag: 09:00 – 13:00 Uhr
Mittwoch: 09:30 – 13:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 – 13:00 Uhr
Freitag: 09:00 – 12:00 Uhr
Kontaktdaten:
Betreuungsbüro Stiehler
Großenhainer Straße 144, 01129 Dresden
Tel.: 0351 85097900
Mobil: 0152 21636450
Fax: 0261 2016184878
Unterstützt werde ich dabei von Frau Ziarno-Frenzel, die als Büromitarbeiterin kompetente Ansprechpartnerin in organisatorischen und betreuungsrelevanten Angelegenheiten ist.
Außerhalb der Sprechzeiten können Sie jederzeit eine Nachricht hinterlassen, per E-Mail an kontakt@betreuung-stiehler.de, über den Anrufbeantworter, per Post oder über das elektronische Gerichts- und Behördenpostfach (eBO).
Wir melden uns so bald wie möglich zurück; die Bearbeitung erfolgt nach Dringlichkeit. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Beantwortung von E-Mails aufgrund des hohen Anfrageaufkommens einige Tage in Anspruch nehmen kann.
Persönliche Termine im Büro sind ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung möglich. Spontane Besuche können leider nicht berücksichtigt werden. Dokumente können jedoch jederzeit am Empfang abgegeben oder in den Briefkasten eingeworfen werden.
Das Büro ist an Samstagen, Sonn- und Feiertagen geschlossen. Aktuelle Informationen, etwa zu Urlaubszeiten, Fortbildungen oder geänderten Sprechzeiten, werden regelmäßig auf dieser Website bekannt gegeben.
Bei längeren Abwesenheiten (zum Beispiel Urlaub oder Krankheit) wird für besonders dringende Fälle durch das zuständige Betreuungsgericht eine Verhinderungsbetreuung bestellt. Darüber hinaus bleibt das Büro im Backoffice durch meine Mitarbeiterin besetzt, sodass die Erreichbarkeit weitgehend gewährleistet is
An wen kann ich mich in einer akuten Krisensituation wenden?
In akuten Krisensituationen wenden Sie sich bitte unmittelbar an die entsprechenden Not- und Bereitschaftsdienste:
Notruf: 112
Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116 117
Psychosozialer Krisendienst Dresden (www.dresden.de/Krisendienst): täglich 17:00–23:00 Uhr, Tel. 0351 8041616
Sucht & Drogen Hotline: 01806 313031 (rund um die Uhr erreichbar)
Telefonseelsorge: 0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222 (rund um die Uhr erreichbar)
Weitere Hilfen in Krisensituationen finden Sie unter dem Krisenwegweiser der Stadt Dresden: https://www.dresden.de/media/pdf/gesundheit/SPDi/Krisenwegweiser.pdf
Kontakt
Festnetz: 0351 85097900
Mobil: 0152 21636450
Großenhainer Str. 144, 01129 Dresden
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag: 09:30 – 13:00 Uhr
Dienstag: 09:00 – 13:00 Uhr
Mittwoch: 09:30 – 13:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 – 13:00 Uhr
Freitag: 09:00 – 12:00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung